Tagesordnung
A) Öffentlicher Sitzungsteil
1.) Eröffnung und Begrüßung
2.) Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019
4.) Fragestunde
5.) Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept 1.00
6.) Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00
7.) Ansuchen von Herr ... / Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG Kleinsemmering
über privatwirtschaftliche Maßnahmen; Beratung über weitere Vorgehensweise
und Beschlussfassung
8.) Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith 2025
9.) Bericht der Rechnungsprüfer
10.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -
Bericht über den Jahresabschluss 2017
11.) Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG -
Bericht über den Jahresabschluss 2018
12.) VRV 2015 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – allgemeine
Informationen
a) Beschluss über Bewertung der Grundstücke nach dem
Grundstücksrasterverfahren
b) Beschluss über Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen
Straßenzustandsbe-wertungssystem, mit einem Durchschnittswert der
Errichtungskosten und einem Abschlagsraster lt. Empfehlung des Landes
Steiermark
13.) Antrag des Jagdvereines Kleinsemmering – Aufteilung bzw.Vergabe des Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering & Garrach) –
Beratung und Beschlussfassung
14.) Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. / weitere
Vorgehensweise
15.) Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur- und Jungmusikerförderung
2018/2019
16.) Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019
17.) Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude derFeuerwehr Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp
18.) Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ...
19.) Allfälliges
Am 2. Juli 2019 findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde
Gutenberg-Stenzengreith eine nicht öffentliche Sitzung statt.
A) Öffentlicher Sitzungsteil
1. Eröffnung und Begrüßung
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt alle anwesenden
Gemeinderäte/Innen und Zuhörer.
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
Entschuldigt haben sich:
• GR Gerald Konrad (GRÜNE)
Der Bürgermeister stellt somit die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 14 Gemeinderäten/Innen fest.
Bürgermeister ... stellt die Anträge auf Abänderung der Tagesordnungspunkte
wie folgt:
Abänderung und Aufnahme von Tagesordnungspunkten:
3. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019
4. Fragestunde
17. Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Feuerwehr
Kleinsemmering-Hofstätten 15,96 kWp
18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von ...
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung der Tagesordnung und
die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten von 17.) und 18.).
3. Fragestunde
Wortmeldungen:
FRAGE 1)
GR ... (ÖVP) informiert, dass aufgrund der Regenwässer Gefahr in Verzug beim Anwesen „Gartenhansl“ besteht. Dadurch, dass die Dachrinnen kaputt sind, werden die
Regengewässer zum Hang Richtung GWS Siedlung abgeleitet. Durch die starken Regenfälle
beginnt der Hang immer wieder zu rutschen. Die GWS wurde schon öfters darüber in
Kenntnis gesetzt. Seitens der GWS wurde noch nichts unternommen.
Bürgermeister ... wird sich dieser Sache annehmen und die GWS benachrichtigen.
Vizebürgermeister ... hat sich vor Ort ein Bild über die Situation gemacht. Von
einer Mieterin (GWS) hat er ebenfalls Fotos erhalten.
FRAGE 2)
GR ... (ÖVP) informiert, dass sich beim Handlauf (Funcourt) Glasfasersplitter lösen,
dadurch besteht für alle Benützer Verletzungsgefahr. GR ...(ÖVP) schlägt als Lösung vor,
den Handlauf mit Proxiharz zu reparieren.
GR Dr. Gerhard Pichler informiert, dass noch ein Haftrücklass für den (Funcourt) besteht
und ob wir eine andere Firma mit der Reparatur beauftragen können?
Der Bürgermeister teilt mit, dass mehrmals versucht wurde diese Firma zu erreichen. Der
einbehaltene Haftrücklass wird an und für sich für solche Mängel herangezogen. Am Boden
gibt es außerdem auch Beschädigungen die zu reparieren sind. Eine Begehung mit den
Gemeindearbeitern und Herrn Bauer Manfred hat bereits stattgefunden.
GR Ing. ...(SPÖ) spricht sich gegen die Verwendung mit Harz aus, da dieses
gesundheitsschädlich sei. Ein Fachmann soll mit der Reparatur betraut werden.
Bürgermeister Ing. ... meint dazu, dass sich die Gemeinde noch einmal diese
Schäden anschauen soll und gegeben falls eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen
wird.
FRAGE 3)
GR Dr. Gerhard Pichler möchte wissen, ob bereits Angebote und Konzepte für die
Grünraumgestaltung von Gärtnern eingelangt sind.
Bürgermeister ... berichtet, dass von den Firmen noch keine Angebote vorliegen.
FRAGE 4)
GR Mag. ... (SPÖ) möchte wissen wie es mit den neuen Buszeiten aussieht? Das
Busunternehmen Hauswirth wird den Busbetrieb für den Schülertransport einstellen.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma ... für die Gemeinde St. Radegund
nicht mehr fahren wird, jedoch für die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith weiterhin den
Schülertransport übernehmen wird. Die Buszeiten ändern sich nur minimal. Die Eltern
wurden dahingehend von der Busfahrerin bereits vorab informiert.
Aufgrund keiner weiteren Anfrage schließt der Bürgermeister die Fragestunde.
4. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.06.2019
Der Bürgermeister legt das Protokoll vom 13.06.2019 dem Gemeinderatzur
Beschlussfassung vor.
Der Gemeinderatbeschließt mehrheitlich das Sitzungsprotokoll der
Gemeinderatssitzung vom 13.06.2019.
Abstimmung:
Dafür: angenommen
Enthaltung:
...(SPÖ)
Begründung:
GR ... war bei der Sitzung vom 13.06.2019 nicht anwesend.
5. Beratung und Beschlussfassung - Auflage Örtliches Entwicklungskonzept
1.00
Der Bürgermeister begrüßt Herrn DI (FH) ... und bedankt sich für das
Kommen. Im Weiteren übergibt Herr Bürgermeister Ing. ... das Wort an Herrn DI
(FH) ....
DI (FH) ... begrüßt alle Anwesenden und erläutert das Örtliche Entwicklungskonzept
(ÖEK) 1.00. Das Örtliche Entwicklungskonzept wurde von ....,
Mariahilferstraße 20, 8020 Graz erstellt. Anhand der Power Point Präsentation wird dem
Gemeinderat das ÖEK umfassend erklärt.
Wortmeldung:
Vizebürgermeister ... möchte wissen, ob noch Details von den einzelnen
Ortsteilen kommen? Es sind Zuhörer bei dieser Sitzung und möchten Einzelheiten und
Informationen zum neuen örtlichen Entwicklungskonzept bekommen.
Herr DI (FH) Roman ... geht auf die individuellen Fragestellungen ein.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. § 24 iVm § 42a Stmk.
ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am 02.07.2019 die öffentliche
Auflage des Entwurfes des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit Entwicklungsplan Nr. 1.00
der neuen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith, öffentlich aufzulegen in der Zeit von
05.08.2019 bis 30.09.2019, beschlossen. Die rechtlich verpflichtende öffentliche
Versammlung (gemäß § 24 (5) Stmk. ROG 2010) findet am 11.09.2019 statt.
Das Örtliche Entwicklungskonzept (in der Folge kurz „ÖEK“ genannt) Nr. 1.00 der
Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith besteht aus dem Verordnungswortlaut, dem Örtlichen
Entwicklungsplan (in der Folge kurz „ÖEP“ genannt) im Maßstab 1:10.000 als Planwerk
und dem zugehörigen Erläuterungsbericht (GZ: 226FR17, Stand: 26.06.2019). In
Abstimmung mit den geltenden Raumordnungsgrundsätzen des Steiermärkischen
Raumordnungsgesetzes 2010 (LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017; in der Folge kurz
„Stmk ROG 2010“), den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms 2009 (LGBl. Nr.
75/2009 idF LGBl. Nr. 37/2012; in der Folge kurz „LEP 2009“), dem Regionalen
Entwicklungsprogramm Oststeiermark (LGBl. Nr. 86/2016; in der Folge kurz „REPRO“) und
der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.09.2005 über ein
Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LGBl. Nr. 117/2005;
in der Folge kurz „SAPRO Hochwasser“) werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen für
die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith kurz-, mittel- bis langfristig (15 Jahre) gem. den
Bestimmungen der §§ 24 und 42a Stmk. ROG 2010 neu festgelegt.
Der Örtliche Entwicklungsplan Nr. 1.00 (GZ: 226FR17, Stand der Ausfertigung:
25.06.2019) im Maßstab M 1:10.000 basiert auf entzerrten Orthofotos (Quelle: LBD-GIS
Steiermark, Stand: August 2017 sowie auf Nachträgen aufgrund der durchgeführten
Bestandsaufnahme/-analyse vom September 2017) und ist dieser integrierender
Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.00 der Gemeinde Gutenberg-
Stenzengreith. Das Örtliche Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan Nr. 1.00 wurde in
enger Abstimmung mit den Mandataren des Gemeinderates ausgearbeitet und wurden die
Verordnungsgrundlagen vom Raumplanungsbüro Pumpernig & Partner ZT GmbH,
Mariahilferstraße 20/I, 8020 Graz (GZ: 226FR17, Stand: 25.06.2019) zusammengestellt
und raumordnungsfachlich verfasst.
Auf Antrag des Bürgermeisters ... erfolgt die Beschlussfassung zur
Auflage des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.00 einstimmig durch
Handerheben.
6. Beratung und Beschlussfassung - Auflage Flächenwidmungsplan 1.00
DI (FH) ... gibt Auskunft über die wesentlichen Inhalte des Flächenwidmungsplanes
1.00. Dieser Plan wird ebenfalls mittels einer Power Point Präsentation dem Gemeinderat
eingehend erläutert.
Wortmeldung:
GR ... (ÖVP) fragt, ob alle Baulandwünsche bei der Erstellung des
Flächenwidmungsplanes berücksichtigt worden sind?
Bürgermeister Ing. ... teilt mit, dass sich der Raumordnungsausschuss mit
allen Baulandwünschen auseinandergesetzt hat und ein Großteil konnte auch
berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith hat gem. den Bestimmungen
des § 38 iVm § 42a Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017, am
02.07.2019 die öffentliche Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00
beschlossen. Die öffentliche Auflage des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 findet in der Zeit
von 05.08.2019 bis 30.09.2019 statt.
Die zeichnerische Darstellung (Planwerk) des Flächenwidmungsplanes Nr. 1.00 der
Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith im Maßstab M 1:5.000, verfasst von der Pumpernig &
Partner ZT GmbH, Mariahilferstraße 20, 8020 Graz, GZ: 226FR17 (Stand: 25.06.2019)
basierend auf der digitalen Katastermappe (DKM, Stand: 13.10.2016), bildet einen
integrierenden Bestandteil dieserVerordnung und stellt die räumlich-funktionelle
Gliederung des Gemeindegebietes in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland gemäß § 26
(1) Stmk. ROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 117/2017 (in der Folge „Stmk ROG
2010“), dar. Die Bebauungsplanzonierung zum Flächenwidmungsplan Nr. 1.00 gem. § 25
(2) Z.2 und § 40 (1) Stmk. ROG 2010 idgF ist integrierender Bestandteil des Wortlautes
und basiert ebenso auf der digitalen Katastermappe mit Stand vom 13.10.2016.
Die Beschlussfassung zur Auflage des Flächenwidmungsplanes erfolgt auf Antrag
von Bürgermeister Ing. Mautner einstimmig durch Hand erheben.
7. Ansuchen von Herr .../ Frau ..., Grundstück Nr. 606/3 KG
Kleinsemmering über privatwirtschaftlicheMaßnahmen; Beratung über
weitere Vorgehensweise und Beschlussfassung
Der Bürgermeister erklärt das Ansuchen bzw. den Wunsch von Herrn ... und Frau
... und übergibt das Wort an Herrn DI (FH) Roman Janisch.
Herr DI (FH) ... erläutert das Ansuchen von Herr ... und Frau ...
und informiert über die getroffenen Vereinbarungen. Das Grundstück Nr. 606/3 KG
Kleinsemmering wurde mittels des digitalen Flächenwidmungsplanes 1.00 angezeigt.
Dadurch es sich um einen „Alt-Vertrag“ handelt, kann aufgrund der Gesetzeslage eine
Fristverlängerung gewährt werden. Für die „neuen“ Verträge (privatwirtschaftliche
Maßnahmen gem. § 35 StROG 2010) gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Hier ist bereits
eine Klausel mit „10 Jahren plus 2 Jahren“ vorgesehen. Herr DI (FH) ...
empfiehlt für das Ansuchen eine Verlängerung von 5 Jahren zu gewähren.
Die Gemeinde ist angehalten vorhandenes Bauland zu konsumieren, damit künftig
weiteres Bauland „neu“ ausgewiesen werden kann.
Wortmeldungen:
• GR Ing. ... (SPÖ): Was passiert, wenn Herr Salicites in den nächsten fünf Jahren
nicht baut?
• Herr DI (FH) ...., dann müsste Herr Salicites das Grundstück verkaufen.
• GR ... (SPÖ): Was passiert mit den Bauplätzen die gekauft wurden, aber nicht gebaut
werden wird (Nähe Gemeindeamt).
• Herr DI (FH) ... meint dazu, dass man sich diese Thematik näher
anschauen muss, in welchem Zeitraum (Rechtslage) diese Verträge abgeschlossen
worden sind. Diesbezüglich muss in den Akten nachgeschaut werden, welche
Vereinbarungen und Fristen getroffen wurden.
• GR ... (FPÖ: Kann die Dichte des Baulandes geändert werden?
• Herr DI (FH) .... informiert dazu, dass die Mindestdichte für Bauland
vom Land Steiermark festgelegt wird. Diese wurde von 0,1 auf 0,2 angehoben. Es
ist ein Landesgesetz und kann nicht mehr geändert werden.
Auf Antrag des Bürgermeisters ...beschließt der Gemeinderat
einstimmig eine neue Vereinbarung - privatwirtschaftliche Maßnahmen gem. §
35 StROG 2010 - mit den Grundeigentümern für das Grundstück Nr. 606/3 KG
Kleinsemmering abzuschließen.
8. Lokale Agenda 21 – Präsentation des Leitbildes Gutenberg-Stenzengreith
2028
Der Bürgermeister begrüßt Herrn ..., MA und Herrn Mag. ... und bedankt sich
für Ihr Kommen. Nach der Begrüßung wird das ausgearbeitete Leitbild LA 21 präsentiert.
Herr ... und Herr ... halten fest, dass dieses ausgearbeitete Leitbild nur ein
„Entwurf“ darstellt und seitens der Gemeinde ergänzt und abgeändert werden kann. Herr
... und Herr ... würden auch nach Abschluss des Projektes für eine
Präsentation für die Gemeindebevölkerung zur Verfügung stehen.
Bürgermeister Ing. Mautner bedankt sich bei Herrn ... und Herrn .... für die
gute gemeinsame Arbeit und das Angebot.
GR Dr. Gerhard Pichlermöchte wissen, in wie weit diese Punkte vom Leitbild umgesetzt
werden, mit einem Beschluss des Leitbildes wären ca. 12 Punkte in der Gemeinde
umzusetzen.
Mag. ... teilt mit, dass es sich bei diesem Leitbild, um ein sogenanntes „Hilfswerk“
für die Gemeinde handelt und einen Leitfaden für die Zukunft darstellen soll. Dieses Leitbild
soll als Anhaltspunkt für die Zukunft dienen und kann von der Gemeinde auch abgeändert
werden.
Dieses Leitbild wird noch in weiterer Folge im Orts- und Entwicklungsausschuss ausführlich
behandelt werden so Bürgermeister Ing. Mautner und Vizebürgermeister .... Darüber hinaus sind alle Gemeinderäte/Innen eingeladen hier mitzuwirken.
9. Bericht der Rechnungsprüfer
Der Bürgermeister übergibt das Wort an die Prüfungsausschuss-Vorsitzende Frau Greiter
Sabine.
GR ... (FPÖ Sabine berichtet, dass die Prüfung ordnungsgemäß am 17.06.2019 durchgeführt worden ist. Leider wurde zu Beginn der Sitzung festgestellt, dass Frau ... nicht anwesend ist. Die Ausschusssitzung wurde dennoch abgehalten. Die Prüfung hat einen Kontostand von -113.780,00 EUR, sowie offene Posten von 37.979,00
EUR ergeben. Es gibt zahlreiche Belege, bei denen es offene Fragen gibt. Mit Frau ...
wurde ein Gespräch geführt und bis zur nächsten Ausschusssitzung sollen diese offenen
Fragen geklärt werden.
Wortmeldung:
Der Bürgermeister merkt an, dass zukünftig auch an Frau ... eine Einladung
zur Ausschusssitzung ergehen soll (Dienstschluss 17.00 Uhr).
GR ... (FPÖ) merkt an, dass die Mitglieder Auskünfte zu den Belegen von Frau benötigen. Der Großteil der Belege wurde für in Ordnung befunden. Die fehlenden Belege
werden in der nächsten Prüfungsausschusssitzung behandelt.
Seitens des Ausschusses wurde daher kein Antrag auf Entlastung des Gemeindevorstandes
eingebracht.
10. Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und
Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2017
Der Bürgermeister übergibt Herrn ... das Wort zur Präsentation des Jahresabschlusses 2017 der „Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG.
Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -11.655,88 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird in das variable Kapital (Vollhafter) eingearbeitet. Die Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.558.027,58 EUR auf, somit ist die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.041.618,35 EUR,
Investitionszuschüsse von 1.770.359,01 EUR, Rückstellungen von 2.870,00 EUR,
Verbindlichkeiten von 724.423,22 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 18.757,00
EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.523.442,13 EUR, ein Umlaufvermögen
von 34.105,45 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 480,00 EUR.
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis.
11. Gemeinde Gutenberg an der Raabklamm Orts- und
Infrastrukturentwicklungs KG - Bericht über den Jahresabschluss 2018
Der Bürgermeister berichtet über den Jahresabschluss 2018 „Gemeinde Gutenberg an der
Raabklamm Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG“ und übergibt das Wort an Herrn ....
Die Gewinn- und Verlustverrechnung ergibt einen Jahresfehlbetrag von -10.453,43 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird in das variable Kapital (Vollhafter) eingearbeitet. Die
Bilanzsumme weist eine Summe im Aktiva und Passiva von 3.488.594,66 EUR auf, somit
die die Bilanz ausgeglichen. Im Passiva gibt es ein Eigenkapital von 1.031.164,92 EUR,
Investitionszuschüsse von 1.740.873,25 EUR, Rückstellungen in Höhe von 2.950,00 EUR,
Verbindlichkeiten in Höhe von 684.500,82 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe
von 29.105,67 EUR. Im Aktiva gibt es ein Anlagevermögen von 3.450.451,92 EUR, ein
Umlaufvermögen von 37.902,74 EUR und Rechnungsabgrenzungsposten von 240,00 EUR.
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis.
12. VRV 2015 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung –
allgemeine Informationen
a) Beschluss über Bewertung der Grundstücke nach dem
Grundstücksrasterverfahren
Herr ... berichtet allgemein über die VRV 2015. Die kameralistische
Haushaltsführung wird durch eine „neue“ Haushaltsführung mit einem (3 Komponenten-
Haushalt) abgelöst. Durch diese Umstellung ist es notwendig, das Anlagevermögen
(Sachanlagen, Grundstücke und Bauten etc.) der Gemeinde zu erheben und zu bewerten.
Das Land Steiermark hat Empfehlungen für die Bewertung der Grundstücke bzw.
Straßenzustandsbewertungen ausgesprochen.
a) Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterverfahren:
Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach dem Grundstücksrasterverfahren. Bei
der Anwendung des Grundstücksrasterverfahrens ist ein Durchschnittspreis pro m²
für Bauland und für landwirtschaftliche Nutzflächen nach Lage des Grundstückes
festzulegen, diese Basiswerte für das Grundstücksrasterverfahren sind Basispreise,
welche vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) herausgegeben werden. Je nach
Nutzungsart erfolgen Zu-oder Abschläge gem. § 39 Abs. 4 Z 2 VRV 2015.
Landwirtschaft € 4,9149
Unbebaut € 61,2435
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. Mautner beschließt der Gemeinderat einstimmig die Bewertung der Grundstücke nach dem Grundstücksrasterver-
fahren lt. Empfehlung des Landes Steiermark durchzuführen.
b) Beschluss über die Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen
Straßenzustandsbewertungssystem, mit einemDurchschnittswert der
Errichtungskosten und einem Abschlagsraster lt. Empfehlung des Landes
Steiermark
1) Bewertung der Straßen mit einem dreigliedrigen
Straßenzustandsbewertungssystem, mit einemDurchschnittswert der
Errichtungskosten und einem Abschlagsraster nach der Empfehlung des Landes
Steiermark:
Die Straßen werden lt. dem Leitfaden vom Land Stmk. nach einem dreigliedrigen
Straßenzustandsbewertungssystem bewertet:
Kategorie Technische Einschätzung
A (Gut) Keine Schäden erkennbar
B (Mittel) Schäden erkennbar. Noch keine Beeinträchtigung der Nutzung.
C ( Schlecht) Starke Beschädigung. Nutzung stark eingeschränkt. Neubau
erforderlich.
2) Für die Errichtung von befestigen und unbefestigten Straßen werden vom Land
Steiermark folgende Durchschnittswerte bekannt gegeben.
Straßenart Durchschnittswert der Wiederbeschaffung -
Brutto
Befestigte Straßen € 60,-- pro m²
Gehsteige (mit Randeinfassung) € 60,-- pro m²
Unbefestigte Straßenbauten € 30,-- pro m²
Nach der Empfehlung des Landes ist zusätzlich ein Abschlagsraster einzusetzen,
um die Werte möglichst realistisch darzustellen.
Kategorie Technische Einschätzung Abschlag in % Restnutzugsdauer in Jahren
....
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. ... beschließt der Gemeinderat einstimmig die Bewertung der Straßen nach dem dreigliedrigen Straßenzustandsbewertungssystem, mit einemDurchschnittswert der Errichtungskosten und einemAbschlagsraster lt. Empfehlung des Landes Steiermark durchzuführen.
13. Antrag des Jagdvereines Kleinsemmering – Aufteilung bzw. Vergabe des
Gemeindejagdgebietes in einzelne Katastralgemeinden (Kleinsemmering &
Garrach) – Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verliest die Anträge des Jagdvereines Kleinsemmering und der
Jagdgesellschaft Garrach. Der Gemeinderat ist dafür, dass das Jagdgebiet der KG
Kleinsemmering an den Jagdverein Kleinsemmering und das Jagdgebiet der KG Garrach an
die Jagdgesellschaft vergeben werden soll.
Auf Antrag des Bürgermeisters ... beschließt der Gemeinderat
einstimmig die Aufteilung des Jagdgebietes in der KG Kleinsemmering an den
Jagdverein Kleinsemmering und in der KG Garrach an die Jagdgesellschaft
Garrach zu vergeben.
14. Projekt Neuerrichtung Gemeindeamt; Neugestaltung Dorfplatz, etc. /
weitere Vorgehensweis
Der Bürgermeister verliest den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn
Vizebürgermeister ...
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die weitere Vorgehensweise zur
Ortskernentwicklung beschlossen. Dazu hat auch eine Ausschusssitzung mit dem
Projektsteuerer stattgefunden. Herr Ing. ... hat den Ausschuss darüber informiert, dass
eine neue Ausschreibung in der Zusammenarbeit mit Herr Dr. ... gemacht wird.
Die Projektausschreibung wird unter dem Titel Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith
Zu- und Umbau Volksschule & Musikschule / Kindergarten Planersuche und
Architektur erfolgen. Das gewählte Verfahren wird im Unterschwellenbereich
durchgeführt. Diese Art des Verfahrens wurde von Herr Dr. ... in der letzten Sitzung
genau erklärt.
Eine Ausschreibung des Projektes wird in der Grazer Zeitung erfolgen. Die Frist für die
Einreichung wird so zeitnah wie möglich um den 9. August 2019 festgelegt. In einer
weiteren Orts- und Entwicklungsausschusssitzung (inkl. aller Gemeinderäte) am 21.
August 2019 sollen alle eingereichten Konzepte mit externen Experten begutachtet
werden. Im Weiteren sollen 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und für den Gemeinderat als
Vorschlag aufgelistet werden. Am 28. August 2019 soll über die weitere Vorgehensweise
bzw. Entscheidung über das Projekt getroffen werden.
GR ... (SPÖ): Wir haben mit Herrn Ing. ... geredet und haben gesagt, dass eine
Jury für die Vergabe eingesetzt werden soll.
Vzbgm...: Die Ausschreibung ist kein Wettbewerb und deshalb ist keine
Jury zwingend notwendig.
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. ... beschließt der Gemeinderat einstimmig, die weitere Vorgehensweise laut Empfehlung des Ausschuss vom
01.07.2019, dass Herr Ing. Lafer gemeinsam mit Herrn Dr. ... beauftragt wird,
die Ausschreibung vorzunehmen.
15. Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur- und
Jungmusikerförderung 2018/2019
Der Bürgermeister berichtet, dass ein Ansuchen der Ortskapelle Gutenberg – Infrastruktur
und Jungmusikerförderung 2018/2019 eingebracht wurde. Dieses Ansuchen wurde vom
Bürgermeister verlesen.
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. ... beschließt der Gemeinderat einstimmig eine Förderung für das Jahr 2018/2019 in Höhe von € 1.600,00.
16. Ansuchen Sportverein Union Gutenberg – Nachwuchsförderung 2019
Der Bürgermeister berichtet, dass der Sportverein Union Gutenberg um die alljährliche
Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 angesucht hat. Im Vorjahr wurde besprochen, dass
eine Subvention erst beschlossen wird, wenn eine Aufstellung von den gesamten Ausgaben
und Einnahmen vom Sportverein offen gelegt wird. Diesbezüglich wurde eine Auflistung
übermittelt. Der Bürgermeister präsentiert die Ausgaben und Einnahmen des Sportvereins.
Nach eingehender Beratung stellt Herr Bürgermeister Ing. ... den Antrag dem SV
Union Gutenberg eine Nachwuchsförderung für das Jahr 2019 zu gewähren.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich für den Sportverein Union Gutenberg
eine Subvention „Nachwuchsförderung 2019“ in Höhe von € 5.000,00 EUR.
Abstimmung:
Dafür:
angenommen
Dagegen: GR ...(ÖVP)
Begründung: Frau GR ... (ÖVP) ling gibt keine Begründung an.
17. Projekt Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Feuerwehr
Kleinsemmering 15,96 kWp
Der Bürgermeister erläutert das Projekt zur Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der
Feuerwehr Kleinsemmering-Hofstättenmit ca. 15,96 kWp und präsentiert den
Kostenvoranschlag. Im Nachtragsvoranschlag wurden € 10.000,00 veranschlagt. Das sind
die aktuellen Errichtungskosten abzüglich der Förderung. In ca. 10 Jahren würde sich die
Photovoltaikanlage amortisieren. Dabei wird die Photovoltaikanlage auch die
Betriebskosten der FF Kleinsemmering-Hofstätten verringern.
Wortmeldung:
GR ...(ÖVP) : Aus welchen Mitteln wird die Photovoltaik bezahlt?
Bürgermeister: Im Jahr 2018 wurde einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet. Dieser
kann im Nachtragsvoranschlag verwendet werden, um die Kosten der Anlage zu decken.
Auf Antrag des Bürgermeisters ... beschließt der Gemeinderat
einstimmig eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 15,96 kWp beim
Rüsthaus der FF Kleinsemmering-Hofstätten zu errichten.
18. Bericht zur Errichtung von Kinderspielplätzen – Angebot von Pieber
Oswald
Der Bürgermeister berichtet, dass heute von der Firma Pieber Angebote für die Spielgeräte
eingelangt sind. Nach Beratung und Diskussion im Gemeinderat soll die Umsetzung dieser
Kinderspielplätze festgelegt werden.
Auf Antrag des Bürgermeisters Ing. Mautner beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass im Jugendausschuss Vorschläge für die Spielplatzgestaltung
erarbeitet und diese dann als Grundlage für die Entscheidungsfindung an den
Vorstand übertragen werden. Beim Land Steiermark wird ein entsprechender
Förderantrag (Spielplatzoffensive - Zusage) eingebracht.
#19. Allfälliges
• Funcourt: GR ...(ÖVP) möchte das Tische und Bänke am Funcourt aufgestellt
werden.
• Brandschutzbeauftragte: Der Bürgermeister berichtet, dass Herr ...
r den Kurs zum Brandschutzbeauftragten absolviert hat.
• Gewerbetreibende - Termin für Jahreskalender: GR ... (FPÖ): Es sollte
wieder ein Treffen für die Gewerbetreibende für den Jahreskalender stattfinden.
Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 23:23 Uhr.
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